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Konformitätsbewertungsstelle DPF-LRV

Konformitätsbewertungsstelle für Partikelfiltersysteme nach LRV

Die Konformitätsbewertungsstelle prüft, ob die eingereichten Unterlagen für die Zulassung von Partikelfilter-Systemen den Anforderungen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) entsprechen. Dabei wird zwischen folgenden Fällen unterschieden:

  • Fall 1: Motorfamilien nach 97/68/EG
  • Fall 2: Partikelfilterfamilien nach SN277'206
1. Neue Konformitätsbewertung


Die Einteilung verschiedener „Partikelfilter-Systeme“ in „Partikelfilter-Familien“ und die Übertragbarkeit von Prüfergebnissen auf andere Partikelfilter-Systeme oder -Familien muss nach SN277‘206 erfolgen (Ziff. 3: Definition von Partikelfilter-Systemen und Partikelfilter-Familien und Anhang A: Übertragbarkeit der Prüfresultate).

Erforderliche Unterlagen für eine Konformitätsbewertung:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Auftragsformular
    a) Fall 1: für Motorfamilien (Formular hier downloaden)
    b) Fall 2: für Partikelfilter-Familien (Formular hier downloaden)
  • Prüfberichte gemäss Auftragsformular einer vom BAFU anerkannten Prüfstelle
    Anerkannte Prüfstellen: siehe hier
  • EG-Typengenehmigungsbogen (nur Fall 1)


Tarife siehe Auftragsformular

 

2. Änderung oder Verlängerung einer Konformitätsbescheinigung


Konformitätsbescheinigung sind 5 Jahre gültig (bei Änderungen bleibt das ursprüngliche Ausstellungsdatum bestehen). Sie können verlängert werden, wenn nachgewiesen ist, dass die zum Zeitpunkt der Verlängerung verlangten Anforderungen der LRV immer noch eingehalten sind.

Das Vorgehen ist im Dokument „Vorgehen bei Verlängerung und/oder Änderung von Konformitätsbescheinigungen“ geregelt.

Erforderliche Unterlagen für eine Änderung oder Verlängerung:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Auftragsformular
    a) Fall 1: für Motorfamilien (Formular hier downloaden)
    b) Fall 2: für Partikelfilter-Familien (Formular hier downloaden)
  • Bei Änderungen: Kurze Beschreibung allfälliger Änderungen durch den Antragsteller in einem Begleitschreiben
  • Bei Änderungen: Ausgefülltes und unterschriebenes Änderungsformular (Formular hier downloaden)
  • Erforderliche Prüfberichte gemäss Auftragsformular einer vom BAFU anerkannten Prüfstelle
    Anerkannte Prüfstellen: siehe hier
  • EG-Typengenehmigungsbogen (nur Fall 1)


Tarife siehe Auftragsformular

Die Konformitätsbewertung erfolgt anhand von folgendem Bewertungsformular Fall1 (Formular hier downloaden) und Fall 2 (Formular hier downloaden). Die Kriterien für die Erfüllung sind auf dem Formular vermerkt.

 

Adresse für die Einreichung von Aufträgen zur Konformitätsbewertung:

Wenn möglich per E-Mail an: christian.bach@empa.ch

Postadresse:
Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa)
Ueberlandstrasse 129
CH-8600 Dübendorf

 

Gesetzliche Grundlagen
Unterlagen der Konformitätsbewertungsstelle
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