Konformitätsbescheinigung sind 5 Jahre gültig (bei Änderungen bleibt das ursprüngliche Ausstellungsdatum bestehen). Sie können verlängert werden, wenn nachgewiesen ist, dass die zum Zeitpunkt der Verlängerung verlangten Anforderungen der LRV immer noch eingehalten sind.
Das Vorgehen ist im Dokument Vorgehen bei Verlängerung und/oder Änderung von Konformitätsbescheinigungen geregelt.
Erforderliche Unterlagen für eine Änderung oder Verlängerung:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Auftragsformular
a) Fall 1: für Motorfamilien (Formular hier downloaden) b) Fall 2: für Partikelfilter-Familien (Formular hier downloaden)
- Bei Änderungen: Kurze Beschreibung allfälliger Änderungen durch den Antragsteller in einem Begleitschreiben
- Bei Änderungen: Ausgefülltes und unterschriebenes Änderungsformular (Formular hier downloaden)
- Erforderliche Prüfberichte gemäss Auftragsformular einer vom BAFU anerkannten Prüfstelle
Anerkannte Prüfstellen: siehe hier
- EG-Typengenehmigungsbogen (nur Fall 1)
Tarife siehe Auftragsformular
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