Festkörperchemie und -katalyse  
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Schweizerische Gesellschaft für Thermoelektrik

 


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"DER SATZ VOM BESTEHEN DER ENERGIE FORDERT DIE EWIGE WIEDERKEHR." (Friedrich Nietzsche)

 

Der Zweck und die Ziele

Die „Swiss Thermoelectric Society“ ist eine Vereinigung von Personen, die sich in Wirtschaft und akademischer Forschung mit dem Phänomen der Thermoelektrizität und deren Nutzung befassen.

 

 

Die Ziele der „Swiss Thermoelectric Society“ sind:

  • Die Förderung der Zusammenarbeit und des Informations- und Ideenaustausches zwischen Personen und Gruppen mit Interesse an Thermoelektrizität;
  • Die Organisation von Konferenzen, Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Thermoelektrizität für Mitglieder und andere interessierte Personen;
  • Die Stärkung der Zusammenarbeit von angewandter Forschung, Grundlagenforschung und Lehre im Bereich der Thermoelektrizität;
  • Die Vermittlung von Kontakten und die Unterstützung der Kommunikation zwischen Wirtschaft und akademischer Forschung hinsichtlich einer kommerziellen Nutzung thermoelektrischer Anlagen;
  • Die Vertretung der Schweiz in internationalen Thermoelektrizitäts-Organisationen.
  • Förderung von Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Thermoelektrik

 

Die Organisation

  • Die „Swiss Thermoelectric Society“ ist ein gemeinnütziger Verein nach Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
  • Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
  • Er hat seinen Sitz in Dübendorf.

Die Organe

Die Vereinsorgane sind:

  • Die Mitgliederversammlung;
  • Der Vorstand;
  • Die Rechnungsprüfer/innen.

Die Mitgliederversammlung

  • Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Einzelmitgliedern des Vereins. Unternehmen, Mitgliedsorganisationen und Institutionen können jeweils zwei Delegierte in die Mitgliederversammlung entsenden.
  • Die Mitgliederversammlung tritt einmal im Jahr zusammen.
  • Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
    Zur Satzungsänderung bzw. Auflösung des Vereins wird eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder benötigt.
  • Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und den Beirat auf zwei Jahre.
  • Der Geschäftsplan und die Rechnungen des Vorjahres sowie das Budget und die Mitgliedsbeiträge für das folgende Jahr werden von der Mitgliederversammlung angenommen bzw. beschlossen.

Der Vorstand

  • Der Vorstand besteht aus jeweils einer/m Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, Schriftführer/in und Kassenwart/in sowie den Vorstandsmitgliedern.
  • Der Vorstand leitet und vertritt den Verein. Er setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um und entscheidet über alle Fragen, die nicht von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Darüber hinaus obliegt ihm die Buchführung des Vereins verantwortlich.
  • Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst und die Mitglieder über diese Beschlüsse unterrichtet.
  • Der Vorstand lädt einmal im Jahr schriftlich zwei Wochen im Voraus zur Mitgliederversammlung ein.
  • Ehrenamtlichkeit: Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigung ihrer effektiven Spesen und Barauslagen. Für besondere Leistungen einzelner Vorstandsmitglieder kann eine angemessene Entschädigung ausgerichtet werden.

Wie finanziert sich der Verein?

Die Vereinsziele werden durch Mitgliedsbeiträge, Überschüsse aus Konferenzen, Unternehmenssponsoring und Spenden finanziert.

 

Links

Deutsche Thermoelektrik Gesellschaft

Groupement de Recherche Thermoelectricité GDR-Thermoelectricité

EMPASwiss Federal Laboratories for Materials Science and Technology

Swisstribology


Mitgliedschaft

 

Aufnahmeformular und Gebühren

Wer kann die Mitgliedschaft erwerben?

  • Einzelpersonen mit Tätigkeiten oder Interessen im Bereich Thermoelektrizität aus der Wirtschaft oder akademischen Institutionen;
  • Unternehmen;
  • Organisationen und Verbänden;
  • Universitäten, Fachhochschulen, Forschungs- und Prüfinstituten.

 

Wie wird man Mitglied?

  • Der Beitritt neuer Mitglieder ist nur mit Zustimmung des Vorstandes möglich und wird nach Zahlung des Mitgliedsbeitrages wirksam.
  • Der Vorstand kann Personen aufgrund ihrer Verdienste auf dem Gebiet der Thermoelektrizität als Ehrenmitglieder benennen.
  • Die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt zum Ende des durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckten Zeitraumes und muss dem Vorstand mindestens drei Monate vorher schriftlich mitgeteilt werden.

 

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