Für einen besseren Gesundheitsschutz

Senkung der Grenzwerte für Luftschadstoffe empfohlen

23.11.2023 | EIDGENÖSSISCHE KOMMISSION FÜR LUFTHYGIENE (EKL)
Die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene hat die neuen Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2021 und deren Bedeutung für die Schweizer Luftreinhalteverordnung bewertet. Sie empfiehlt, die Immissionsgrenzwerte für diverse Schadstoffe zu senken bzw. anzupassen.
https://www.empa.ch/documents/56164/27491061/BAFU-Luftfremdstoffe-NABEL-Stopper.jpg/a2917efb-0289-4143-816e-e1ebe108dd84?t=1700640222000
Empa und BAFU betreiben gemeinsam das Nationale Beobachtungsnetzes für Luftfremdstoffe (NABEL), das auch in Zukunft zentral für die Beurteilung der Luftqualität sein wird.

Im Jahre 2013 hat die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL) in ihrem Bericht «Feinstaub in der Schweiz 2013» letztmals die Immissionsgrenzwerte (IGW) der Schweizer Luftreinhalteverordnung bewertet. In ihrem neusten Bericht zur Luftqualität kommt die EKL nun zum Schluss, dass die Grenzwerte angepasst werden müssen, um nach heutigem Wissensstand den Schutzanforderungen des Umweltschutzgesetzes zu entsprechen.

Die derzeit in der Luftreinhalteverordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte entsprechen weitgehend den Richtwerten der WHO aus dem Jahr 2005, die auf dem damaligen Wissensstand beruhen. Die Forschung der letzten 20 Jahre belegt nun bereits bei deutlich tieferen Konzentrationen von Luftschadstoffen gesundheitliche Beeinträchtigungen. Deshalb hat die WHO nach umfassender Aufarbeitung des aktuellen Wissensstandes die Richtwerte 2021 in den neuen Luftqualitätsleitlinien «Global Air Quality Guidelines» herabgesetzt.

Das Schweizer Umweltschutzgesetz fordert Immissionsgrenzwerte und Luftreinhaltemassnahmen, die dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit der gesamten Bevölkerung gerecht werden – einschliesslich Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit. Die EKL empfiehlt daher unter Berücksichtigung der WHO-Richtwerte für sechs Schadstoffe (SO2, NO2, CO, O3, PM10, PM2.5) eine Anpassung der Luftreinhalteverordnung und damit eine Senkung bzw. Ergänzung der Immissionsgrenzwerte.

Die Empfehlungen der EKL stehen weitgehend im Einklang mit den wissenschaftlich abgestützten Luftqualitätsrichtwerten der WHO; mit diesen Anpassungen werden die Schweizer Immissionsgrenzwerte wieder den Schutzanforderungen des Umweltschutzgesetzes entsprechen. Die Luftschadstoffbelastung muss weiterhin dauerhaft gesenkt werden. Die flächendeckende Einhaltung der verschärften Immissionsgrenzwerte erfordert deshalb auch in Zukunft eine nachhaltige Reduktion der Emissionen.

Die EKL ist ein Gremium von Experten auf dem Gebiet der Luftreinhaltung. Als ausserparlamentarische Fachkommission ist sie vom Bund eingesetzt und erfüllt öffentliche Aufgaben für die Regierung und die Verwaltung. Die Kommission berät das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in wissenschaftlich-methodischen Fragen der Luftreinhaltung und der Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Gesundheit der Menschen und der Natur. Die Empa stellt mit Brigitte Buchmann und Lukas Emmenegger zwei der 14 Mitglieder. Für die Beurteilung der neuen WHO-Richtwerte hat sich die EKL weitestgehend auf die Messungen des Nationalen Beobachtungsnetzes für Luftfremdstoffe (NABEL) verlassen, das von der Empa und dem BAFU betrieben wird und auch in Zukunft zentral sein wird zur Beurteilung der Luftqualität und der Wirkung der Massnahmen zur Reduktion der Emissionen.

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