Wir berichten über zwei männliche Patienten mit zweitgradig tiefen, partiell drittgradigen Verbrennungen an den unteren Extremitäten nach thermischem Durchgehen von Lithium-Ionen-Akkus, die beide als Ersatzakkus für ihre E-Zigarette in der Hosentasche transportierten. Beide Patienten wurden gemäss der aktuellsten Verbrennungs-Leitlinie behandelt. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Erstbehandlung von chemischen Verbrennungen durch Lithium, da eine Spülung mit Wasser nicht durchgeführt werden sollte, was bislang noch nicht in der aktuellen Verbrennungs-Leitlinie berücksichtigt ist.
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